Demenz-/Alzheimerbetreuung

„Die Krankheit ereignet sich in Persönlichkeiten mit einer sehr langen, wunderbar einzigartigen Lebensgeschichte.“ Dr. Jens Bruder

Wir können diese Krankheit leider nicht heilen, wir können sie nur annehmen und die noch vorhandenen Fähig- sowie Fertigkeiten so lange wie möglich erhalten. Dabei unterstützen wir Sie.

Unsere Unterstützung kann beinhalten:

  • Biographiearbeit
  • Individuelle Alltagsgestaltung
  • Verschiedene Betreuungsangebote z.B. Spiele
  • Tagesstrukturierung und alltägliche Rituale
  • Schulungsangebote für Angehörige

Hinweis:  Zusätzliche Betreuungsleistungen unterstützen pflegende Angehörige im Alltag und fördern die Selbstbestimmung des Pflegebedürftigen. Der Anspruch auf sogenannte Betreuungs- und Entlastungsleistungen ist in § 45b SGB XI geregelt und beinhaltet einen einheitlichen Betrag von 125 Euro monatlich. Für die Inanspruchnahme ist ein Pflegegrad von 1 bis 5 notwendig, der Betrag steigt nicht mit einem höheren Pflegegrad und ist festgelegt.