Familienhilfe bzw. Haushaltshilfe ist eine besondere Leistung der Krankenversicherung.
Hier unterstützen wir schnell, z.B.
- wenn der erziehende Elternteil vorübergehend aus gesundheitlichen Gründen ausfällt und die Betreuung bzw. hauswirtschaftliche Versorgung der Kinder nicht mehr gewährleistet ist
- Schwangere während der Schwangerschaft und junge Mütter nach der Entbindung, um sich und ihr Baby nicht in Gefahr zu bringen
- Versicherte nach schwerer Krankheit oder wegen akuter Verschlimmerung einer Krankheit
Dies kann beinhalten:
- Hauswirtschaftliche Versorgung u.a. Einkaufen, Kochen, Waschen
- Versorgung und Betreuung der Kinder
- Aufrechterhaltung des Familienalltags
- Sicherstellung von Kindergarten– und Schulbesuch
Hinweis: Zur Übernahme der Kosten durch die Krankenkasse ist ein ärztliche Verordnung notwendig.